Wie in der Übersicht der Hundegesetze des Kantons Uri festgehalten, wurden bis zum Ende des Jahres 2003 in den vier Urkantonen Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden die Veterinärdienste separat geführt. Am 1. Januar 2004 sind diese dann zu einem gemeinsamen Veterinärdienst zusammengeschlossen und gleichzeitig ins „Laboratorium der Urkantone“ eingegliedert worden. Dieses ist ein Konkordatsbetrieb der Kantone Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden.
Weil das Laboratium der Urkantone bzw. der zuständige Kantonstierarzt jedoch nicht alle Bereiche der Hundehaltung regeln, kontrollieren bzw. abdecken kann, treten im Kanton Uri die insgesamt 19 Gemeinden in diese Lücke.
Um dir den Aufwand zu sparen, alle Urner Gemeinden diesbezüglich zu kontaktieren und die entsprechenden Hinweise, Formulare oder Hundeverordnungen zu suchen, haben wir dies für dich gemacht:
Auf dieser Seite präsentieren wir dir eine Zusammenfassung für die Gemeinde Andermatt.
Relevant für diese Zusammenstellung ist dabei die Hundeverordnung der Gemeinde Andermatt. Diese sieht u.a. vor:
- Meldung aller Hunde ab 6 Monaten sowie Tod / Weitergabe des Hundes
- Hundesteuer:
- CHF 110.- pro Hund / Jahr
- CHF 160.- für jeden weiteren Hund
- Steuerbefreigung für Blindenhunde, Diensthunde oder Rettungshunde
- Leinenpflicht:
- verkehrsreiche Strassen, stark frequentierte Gehwege oder Plätze
- Festanlässe oder öffentliche Veranstaltungen
- öffentliche Gebäude
- im Dorf, im Wald und an Waldsäumen
- läufige, bissige und kranke Hunde
- Zutrittsverbote (Ausnahmen für Hundesportveranstaltungen sind möglich)
- Schulen und Schulanlagen, Kirchen und Friedhöfe, Spitäler
- Amts- und Ladenlokale, Lebensmittelgeschäfte
- Skiabfahrtspisten, Skiübungsgelände und Langlaufloipen
- Wiesen, wenn Grassschaden entsteht
- Kotaufnahmepflicht
- Massnahmen für Hunde oder andere Tiere, die Menschen anfallen, beissen oder belästigen oder eine „Bellsucht“ aufweisen: euthanasieren (einschläfern), „korben“ oder Auferlegung einer Leinenpflicht
- Bussen bis zu CHF 500.-