Wie in der Übersicht der Hundegesetze des Kantons Uri festgehalten, wurden bis zum Ende des Jahres 2003 in den vier Urkantonen Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden die Veterinärdienste separat geführt. Am 1. Januar 2004 sind diese dann zu einem gemeinsamen Veterinärdienst zusammengeschlossen und gleichzeitig ins „Laboratorium der Urkantone“ eingegliedert worden. Dieses ist ein Konkordatsbetrieb der Kantone Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden.
Weil das Laboratium der Urkantone bzw. der zuständige Kantonstierarzt jedoch nicht alle Bereiche der Hundehaltung regeln, kontrollieren bzw. abdecken kann, treten im Kanton Uri die insgesamt 19 Gemeinden in diese Lücke.
Um dir den Aufwand zu sparen, alle Urner Gemeinden diesbezüglich zu kontaktieren und die entsprechenden Hinweise, Formulare oder Hundeverordnungen zu suchen, haben wir dies für dich gemacht:
Auf dieser Seite präsentieren wir dir eine Zusammenfassung für die Gemeinde Hospental. Leider haben wir weder in der Rechtssammlung der Gemeinde eine Hundeverordnung der Gemeinde Hospental, noch irgendwelche anderen Informationen zu Hundesteuern oder der Meldung von Hunden bei der Gemeinde auf der Gemeindewebseite finden können.
Jedoch haben wir den Hinweis gefunden, dass die Verwaltung der Einwohnergemeinde Hospental seit dem 1. Januar 2011 in die Verwaltungsorganisation der Einwohnergemeinde Andermatt integriert ist.
Webseite der Gemeinde: www.hospental.ch